In größeren Unternehmen der Gesundheitsbranche, wie beispielsweise in Krankenhäusern und multiplen Praxiseinheiten, ist die Interne-/Konzernrevision (IR/KR) eine notwendige und bewährte Institution. In einem immer härter werdenden Wettbewerbsumfeld muss sich die Interne Revision dabei zukunftsgerichtet den wachsenden Anforderungen an die Krankenhäuser anpassen.
Das internationale Institute of Internal Auditors (IIA) und das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) beschreiben die Aufgaben der IR als unabhängige und objektive Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen. Diese sollen einen Mehrwert schaffen und gleichzeitig die Geschäftsprozesse verbessern. Dadurch soll die Organisation vor Nachteilen und Verlusten bewahrt werden. Die Interne Revision unterstützt das Unternehmen bei der Erreichung der gesteckten Ziele. Mit einem systematischen und geradlinigen Ansatz hilft die IR bei der Bewertung und letztlich auch bei der Verbesserung der internen Vorgehensweisen.
Risikomanagement, Kontrollen sowie Führungs- und Überwachungsprozesse gewinnen an Effektivität.
Die Interne Revision hat außerdem die Aufgabe, die Überwachungsfunktion wahrzunehmen, die im Tätigkeitsbereich der Krankenhausleitung liegt. Insbesondere muss die IR:
Wir empfehlen größeren Unternehmen der Gesundheitsbranche dringend zur Einrichtung einer Internen Revision. Die Notwendigkeit zur Handlung spiegelt sich in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen wider. Hier sei im Besonderen das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz genannt. Da ein Krankenhaus eine sehr komplexe Organisation ist, sind die Prüffelder für eine Interne Revision auch entsprechend mehrschichtig. Generell gehören dazu:
Durch die sich ständig ändernde Gesetzeslage sind in der jüngeren Vergangenheit zusätzliche, neue Prüffelder (Trends) hinzugekommen. Dabei handelt es sich um:
Die Rolle der Internen-/Konzernrevision nicht nur in der Gesundheitsbranche wandelt sich zunehmend. Wo sie früher fast ausschließlich zurückblickende Prüfarbeit und Kontrollfunktion war, soll sie heute vielmehr eine Unterstützer- und Beraterfunktion sein, die vorausschauend ist. Für die interne Revision muss als formale Grundlage und Legitimierung ihrer Arbeit eine Dienstanweisung (DA) erarbeitet werden. Diese DA und weitere Unterlagen definieren schließlich die Aufgaben, Ziele, Rechte und Pflichten der IR und unterstützen sie bei ihrer Arbeit. Im besten Fall ergeben sich daraus auch Synergieeffekte mit anderen Arbeitsbereichen, wie beispielsweise dem Datenschutz.
Bei dieser unternehmenskritischen Herausforderung lassen wir Sie nicht allein. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser profundes Know-how auf diesem Gebiet. Mit Professionalität und Freundlichkeit unterstützen wir Sie beim Aufbau einer reibungslos funktionierenden Internen-/Konzernrevision. Vereinbaren Sie gleich einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.
Michael Heiligers
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